Visa- und Einreisebestimmungen Neuseeland

Schweizer, deutsche und österreicher Staatsangehörige, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsreisende in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum, jedoch die Einreisegenehmigung ETA.

Elektronische Einreisegenehmigung ETA

Seit dem 1. Oktober 2019 müssen schweizer, deutsche und österreicher Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Die Registrierung ist seit dem 1. Juli 2019 möglich. Das ETA muss auch für einen Aufenthalt im Transitbereich beantragt werden.Die ETA-Beantragung wird gebührenpflichtig sein (12,- NZD bei Online-Beantragung 9,- NZL bei Beantragung über eine App im Mobiltelefon).Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.Die zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration) empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.Bei der Beantragung des ETA wird zusätzlich eine Touristenabgabe, derzeitig 35,- NZD erhoben.

Ausserdem sind eine Krankenversicherung und ab 13 Wochen Studienaufenthalt das Studentenvisum (INZ 1012) notwendig. Die Beantragungskosten liegen bei ca. CHF 220. Weitere Informationen unter: www.immigration.govt.nz

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